Buchungszeit
Kindergarten |
Kinderkrippe |
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Die Mindestbuchungszeit beträgt 20 Stunden pro Woche bei 4 Stunden pro Tag |
Die Mindestbuchungszeit von 9 Stunden verteilt sich auf 3 Stunden täglich an 3 aufeinanderfolgenden Tagen |
D
Die gebuchte Zeit gilt in der Regel für die Dauer eines Kindergartenjahres. Änderung während des Kindergartenjahres sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Änderungen des Aufenthaltes wegen Eingewöhnung, Krankheit, Urlaub, Arztbesuch, sonstiger Verhinderung bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Alle Änderungen sind mit der Kindergartenleitung abzusprechen.
Gebühren
Die Benutzungsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Betriebsjahr (1. September bis 31. August). Die Gebühren sind in 12 Monatsraten zu entrichten.
Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat:
Kindergarten
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Kinderkrippe
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Buchungszeit (täglich) | Gebühren | Buchungszeit (täglich) | Gebühren | |
– | – | 3 Stunden | 1123,00 € | |
4 Stunden | 93,00 € | bis 4 Stunden | 1133,00 € | |
bis 5 Stunden | 100,00 € | bis 5 Stunden | 145,00 € | |
bis 6 Stunden | 105,00 € | bis 6 Stunden | 155,00 € | |
bis 7 Stunden | 112,00 € | bis 7 Stunden | 167,00 € | |
bis 8 Stunden | 117,00 € | bis 8 Stunden | 177,00 € | |
bis 9 Stunden | 122,00 € | bis 9 Stunden | 187,00 € | |
Elternbeitragszuschuss ab dem 1. Kindergartenjahr mit 100 Euro | Ab dem 01.01.2020 werden Krippenplätze mtl. mit einem Zuschuss von max. 100 Euro gefördert. Für den Beitragszuschuss ist ein Antrag erforderlich. |
Ab dem Monat in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, gelten die Gebühren für Kindergartenkinder.
Mittagessen
Das Essensgeld wird nach tatsächlichem Bedarf erhoben. Derzeit betragen die Kosten für ein Essen 3,50 €.
Gebührenermäßigungen
- Hat eine Familie oder Lebensgemeinschaft im gleichen Haushalt mehrere Kinder (auch Stief- oder Halbgeschwister), die gleichzeitig eine Kindertagesstätte der Gemeinde Straßkirchen besuchen, so ermäßigt sich die Gebühr für das zweite Kind um 8,00 € und für jedes weitere Kind um 10,00 €.
- Eine Ermäßigung aus sozialen Gründen ist auf Antrag beim Jugendamt möglich.
In besonderen Fällen werden die Kosten ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen.